Gästehaus Veit
 -   sympathisch - gastlich!
C. 2026 NM
089/9077920
sympathisch - gastlich
Gästehaus
Veit
089/9077920
Kontakt:
Gästehaus Veit
Speicherseestr. 96
85652 Landsham
T 089/9077920
info@gaestehausveit.de
M 0171/3416597
AGB für den Hotelaufnahmevertrag im Gästehaus Veit:
I. GELTUNGSBEREICH 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge    über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern    zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden    erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen    des Gästehaus Veit in Landsham, Speicherseestraße 96,    85562 Pliening/Landsham     (im weiteren „Hotel“ genannt). 2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen     Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als     Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen     schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540         Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der     Kunde nicht Verbraucher ist. 3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur     Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich     vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER; VERJÄHRUNG 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch     das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung     schriftlich zu bestätigen. 2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den     Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem     Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem     Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung     des Dritten vorliegt. 3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr     ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.     Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.     Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf     einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung     des Hotels beruhen. III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer     bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die     von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten     bzw. geltenden Preisen des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom     Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.     Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige     gesetzliche Umsatzsteuer ein. 3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten     nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der     Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon     abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für     die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht. 4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen     ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann     vom Kunden jederzeit die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen     verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe     von 9% bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt     ist, 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der     Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine     angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.     Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im     Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder     Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen     Bestimmungen unberührt. 6. In begründeten Fällen, z.B. bei Zahlungsrückstand des Kunden, ist das     Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des     Aufenthaltes des Kunden     eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender     Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung     oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu     verlangen. 7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des     Aufenthaltes des Kunden von diesem eine angemessene Vorauszahlung     oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 7 für bestehende     und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit     eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5.     oder 6. geleistet wurde. 8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen     Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen, mindern oder ein     Zurückbehaltungsrecht ausüben.
AGB 1  AGB 2
Gästeküche
Startseite
Zimmer u. Preise
Galerie
Über uns
Umgebung
Anfahrt