Gästehaus Veit
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C. 2026 NM
089/9077920
sympathisch - gastlich
Gästehaus
Veit
089/9077920
Kontakt:
Gästehaus Veit
Speicherseestr. 96
85652 Landsham
T 089/9077920
info@gaestehausveit.de
M 0171/3416597
AGB für den Hotelaufnahmevertrag im Gästehaus Veit:
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge
über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern
zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen
des Gästehaus Veit in Landsham, Speicherseestraße 96,
85562 Pliening/Landsham
(im weiteren „Hotel“ genannt).
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540
Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der
Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur
Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER; VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch
das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung
schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den
Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem
Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung
des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr
ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die
von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten
bzw. geltenden Preisen des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom
Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige
gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der
Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon
abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für
die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen
ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann
vom Kunden jederzeit die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen
verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe
von 9% bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt
ist, 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der
Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im
Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen
Bestimmungen unberührt.
6. In begründeten Fällen, z.B. bei Zahlungsrückstand des Kunden, ist das
Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des
Aufenthaltes des Kunden
eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender
Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu
verlangen.
7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des
Aufenthaltes des Kunden von diesem eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 7 für bestehende
und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit
eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5.
oder 6. geleistet wurde.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen, mindern oder ein
Zurückbehaltungsrecht ausüben.
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