Gästehaus Veit
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Speicherseestr. 96
85652 Landsham
T 089/9077920
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M 0171/3416597
AGB für den Hotelaufnahmevertrag im Gästehaus Veit:
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so
ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn
der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. In diesem
Fall wird die entsprechende Rechnung mit Ausweis von Umsatzsteuer
erteilt. Wird eine schriftliche Zustimmung zum Rücktritt des Kunden
vom Hotel unter der Voraussetzung erteilt, dass der Kunde für die
nicht in Anspruch genommenen Zimmer Schadensersatz zu leisten hat,
so wird die entsprechende Rechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer
erteilt. Dies gilt vorbehaltlich einer Änderung der Verwaltungsanweisungen
der Finanzbehörden.
2. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei Verletzung
der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter
und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am
Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder
vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (I. E. ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS
3. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt
vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom
Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche
des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt,
wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts
gemäß Klausel IV. Ziffer 1 Satz 2 vorliegt.
4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel
die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht
anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte
Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des
Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens
90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch
nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer
bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurück treten kann, ist das Hotel
in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern
vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum
Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird einer vereinbarten oder oben gemäßen Ziffer III Nummern 5 und/oder 6
verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist
das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, ge-
bucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruch-
nahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden
kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des
Hotels zuzurechnen ist.
- ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch
des Kunden auf Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf
frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens
um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel
aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüber-
schreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises
(tagesaktuelle Rate) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich
niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
4. In allen Hotelzimmern ist das Rauchen verboten. Das Mitbringen von Hunden
ist nur nach gesonderter, schriftlicher Vereinbarung gestattet.
Im Falle eines Verstoßes ist das Hotel berechtigt eine erhöhte
Reinigungspauschale von € 150,00 zu erheben; die Geltendmachung
höheren Schadensersatzes ist durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel
die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird
das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden
bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das
ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den
gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des
Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, sowie für Geld, Wertpapiere und
Kostbarkeiten bis zu € 800,-.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das
Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch
für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt
entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme
oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich
erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden
sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten
– ist im kaufmännischen Verkehr München. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer ungewollten
Regelungslücke. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 01/26
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