Gästehaus Veit
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AGB für den Hotelaufnahmevertrag im Gästehaus Veit:
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag     bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so     ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn     der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. In diesem     Fall wird die entsprechende Rechnung mit Ausweis von Umsatzsteuer     erteilt. Wird eine schriftliche Zustimmung zum Rücktritt des Kunden     vom Hotel unter der Voraussetzung erteilt, dass der Kunde für die     nicht in Anspruch genommenen Zimmer Schadensersatz zu leisten hat,     so wird die entsprechende Rechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer     erteilt. Dies gilt vorbehaltlich einer Änderung der Verwaltungsanweisungen     der Finanzbehörden.
2. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei Verletzung     der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter     und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am     Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder     vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 
IV. RÜCKTRITT  DES KUNDEN (I. E. ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN  DES HOTELS
3. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt     vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom     Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche     des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt,     wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt     schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts     gemäß Klausel IV. Ziffer 1 Satz 2 vorliegt. 
4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel     die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die     ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht     anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte     Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des     Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens     90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung  zu zahlen.     Dem Kunden steht der  Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch     nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 
V.     RÜCKTRITT DES HOTELS 1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer     bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurück treten kann, ist das Hotel     in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,     wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern     vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum     Rücktritt nicht verzichtet. 2. Wird einer vereinbarten oder oben gemäßen Ziffer III Nummern 5 und/oder 6     verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist     das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom     Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls     - höhere Gewalt oder andere  vom Hotel nicht zu vertretende Umstände        die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;    - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,       z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, ge-       bucht werden;    - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruch-       nahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die       Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden       kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des       Hotels zuzurechnen ist.    - ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt. 4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch     des Kunden auf Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten     Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf     frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens     um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel     aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüber-     schreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises     (tagesaktuelle Rate) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.     Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.     Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich     niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 4. In allen Hotelzimmern ist das Rauchen verboten. Das Mitbringen von Hunden     ist nur nach gesonderter, schriftlicher Vereinbarung gestattet.     Im Falle eines Verstoßes ist das Hotel berechtigt eine erhöhte     Reinigungspauschale von € 150,00 zu erheben; die Geltendmachung     höheren Schadensersatzes ist durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.
VII. HAFTUNG  DES HOTELS 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine     Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz     sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der     Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel     die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf     einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels     beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines     gesetzlichen Vertreters  oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten     Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird     das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden     bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das     ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen     möglichen Schaden gering zu halten. 2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den     gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des     Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, sowie für Geld, Wertpapiere und     Kostbarkeiten bis zu € 800,-. 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz  auf einem Hotelparkplatz,  zur     Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.     Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück     abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das     Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch     für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt     entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme     oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich     erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden     sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des  Hotels. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten     – ist im kaufmännischen Verkehr München. Sofern ein Vertragspartner die      Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen      Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. 4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des     Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen     unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit     der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer ungewollten     Regelungslücke. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.   Stand: 01/26
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